Rechtsprechung
BGH, 24.05.2017 - 4 StR 87/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen
- rechtsportal.de
StGB § 55 Abs. 1 S. 1
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 4 StR 87/17
Sofern die dort abgeurteilten Taten nicht vor einer früheren zäsurbildenden Verurteilung der Angeklagten begangen wurden (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 484/16, Rn. 6; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74 mwN), was der Senat aufgrund der unterbliebenen Mitteilung der Tatzeiten nicht beurteilen kann, wäre danach gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus der hier verhängten Strafe und den - ebenfalls nicht mitgeteilten - Einzelstrafen geboten gewesen.Es steht daher einer möglichen nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den Einzelstrafen aus dem späteren Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 15. Dezember 2015 nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 484/16, Rn. 6; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74 mwN).
- BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer …
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 4 StR 87/17
Sofern die dort abgeurteilten Taten nicht vor einer früheren zäsurbildenden Verurteilung der Angeklagten begangen wurden (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 484/16, Rn. 6; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74 mwN), was der Senat aufgrund der unterbliebenen Mitteilung der Tatzeiten nicht beurteilen kann, wäre danach gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus der hier verhängten Strafe und den - ebenfalls nicht mitgeteilten - Einzelstrafen geboten gewesen.Es steht daher einer möglichen nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den Einzelstrafen aus dem späteren Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 15. Dezember 2015 nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 484/16, Rn. 6; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74 mwN).
- BGH, 23.03.2017 - 2 StR 484/16
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Änderung der …
Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 4 StR 87/17
Sofern die dort abgeurteilten Taten nicht vor einer früheren zäsurbildenden Verurteilung der Angeklagten begangen wurden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 484/16, Rn. 6; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74 mwN), was der Senat aufgrund der unterbliebenen Mitteilung der Tatzeiten nicht beurteilen kann, wäre danach gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus der hier verhängten Strafe und den - ebenfalls nicht mitgeteilten - Einzelstrafen geboten gewesen.Es steht daher einer möglichen nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den Einzelstrafen aus dem späteren Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 15. Dezember 2015 nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 2 StR 484/16, Rn. 6; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74 mwN).